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AGB von EVENTIMENTO

1. Präambel

2. Registrierung und Aufnahme als Mitglied bei EVENTIMENTO

3. Anmeldung zu Veranstaltungen

4. Abrechnung von Veranstaltungsgebühren

5. Stornierung von Veranstaltungsteilnahmen

6. Ausfall von Veranstaltungen

7. Haftung

8. Beendigung des Vertrages

9. Datenschutz

10. Schlussbestimmungen

1. Präambel

Das Angebot von EVENTIMENTO ist ein Angebot der Einzelunternehmung Event & Consulting, Werner Stulz, Postfach 81, CH - 8954 Geroldswil (nachfolgend nur „EVENTIMENTO“ genannt). Mit der Aufnahme als Mitglied von EVENTIMENTO (nachfolgend nur „Mitglied“ genannt) akzeptieren Sie die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Angebote von EVENTIMENTO.

2. Registrierung und Aufnahme als Teilnehmer bei EVENTIMENTO

Voraussetzung für die Teilnahme bei EVENTIMENTO ist die schriftliche Beantragung der Mitgliedschaft mit unserem Anmeldeformular unter http://www.eventimento.ch/anmeldung-fuer-mitgliedschaft-bei-eventimento.html

Die Mitgliedergebühr ist jährlich zu entrichten. Sie wird rechtzeitig mit Rechnung verrechnet. Die Kündigung ist jederzeit möglich. Ein eventueller zu viel bezahlter Mitgliederbeitrag wird nicht zurückerstattet.

Die Teilnahmegebühr an den kostenpflichtigen Events sind auf der jeweiligen Event-Seite zu finden. Die Teilnahme kommt durch die schriftliche Bestätigung der Anmeldung zustande. EVENTIMENTO behält sich vor, Mitgliederanträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

3. Anmeldung zu Veranstaltungen

Jede Teilnahme an einer Veranstaltung muss innerhalb der im Veranstaltungskalender angegebenen Frist bei EVENTIMENTO angemeldet werden. Ist im Veranstaltungskalender keine Anmeldefrist angegeben, so muss spätestens einen Tag vor der Veranstaltung die Anmeldung bei EVENTIMENTO eingehen. Dem Teilnehmer steht die Teilnahmehäufigkeit an den Veranstaltungen frei. Es besteht kein Mindestteilnahmezwang. Die maximale Teilnahmehäufigkeit ist nicht beschränkt. Die Voraussetzungen für eine Teilnahme an einer Veranstaltung ist die Entrichtung des geforderten Unkostenbeitrags. Die Durchführung einiger Veranstaltungen unterliegt einer Mindestteilnehmerzahl. Bei Erreichen der maximalen Teilnehmerzahl werden die Buchungen nach zeitlichem Eingang bestätigt. Danach wird nach einem weiteren Veranstaltungsdatum gesucht um sicher zu stellen das auch jeder der angemeldet hat mit dabei sein kann. Ausgenommen sind Veranstaltung die nur einmalig umgesetzt werden können.

4. Abrechnung von Veranstaltungsgebühren

Jede Teilnahme an einer Veranstaltung wird dem Teilnehmer gesondert berechnet, die entsprechenden Gebühren werden im Veranstaltungskalender je Aktivität ausgewiesen. Die Veranstaltungsgebühren können umgehend nach Anmeldung per Überweisung mit PayPal, Kreditkarte oder Banküberweisung bezahlt werden.

Kosten, die durch die Rückbuchung von Veranstaltungsgebühren oder Mitgliedsbeiträgen entstehen, die im Verschulden des Mitglieds liegen, müssen vom Mitglied getragen werden.

5. Stornierung von Veranstaltungsteilnahmen

Bei Stornierung einer Veranstaltungsanmeldung durch das Mitglied bemüht sich EVENTIMENTO über Nachfolgelisten Ersatzpersonen für die Veranstaltung zu finden. Finden sich nicht rechtzeitig Ersatzpersonen, entstehen je nach Art der Veranstaltung Stornierungsgebühren von bis zu 100% der Veranstaltungsgebühr. Die Stornierungsfristen werden nicht gesondert im Veranstaltungskalender angegeben, sondern fallen mit den Anmeldefristen zusammen.

6. Ausfall von Veranstaltungen

EVENTIMENTO ist jederzeit berechtigt, Veranstaltungen ohne Angabe von Gründen abzusagen. Sollte eine Veranstaltung aus Verschulden von EVENTIMENTO nicht stattfinden, erhält das Mitglied die gezahlte Veranstaltungsgebühr zurück bzw. wird auf Wunsch eine Gutschrift erteilt. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auch für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparung, mittelbare Schäden und Folgeschäden sind ausgeschlossen.

7. Haftung

Die Teilnahme an Veranstaltungen geschieht auf eigene Gefahr; jegliche Haftung ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Sofern eine Haftung gegeben ist, haftet EVENTIMENTO für fahrlässig verursachte Personen- und Sachschäden nur im Rahmen und im Umfang ihrer Haftpflichtversicherung.

Auf Anfrage wird der genaue Umfang der Haftpflichtversicherung kostenfrei mitgeteilt (derzeit beläuft sich die Haftungshöchstsumme bei Personenschäden auf 1 Millionen CHF und bei Sachschäden auf CHF 500.000,--). Soweit der Versicherer leistungsfrei ist (Selbstbehalt, Serienschaden, Jahresmaximierung usw.) tritt EVENTIMENTO mit eigenen Ersatzleistungen ein, begrenzt jedoch auf die Höhe der Versicherungssummen.

Darüber hinaus gehende Schadensersatzansprüche gegen EVENTIMENTO sowie deren Mitarbeiter, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparung, mittelbare Schäden und Folgeschäden, sowie für alle Vermögensschäden sind ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter oder leitender Angestellter sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch EVENTIMENTO oder deren Mitarbeiter.

Bieten Veranstaltungsbetreuer oder Teilnehmer bei Veranstaltungen Mitfahrmöglichkeiten im eigenen PKW an, sind die mitgenommenen Personen bei eventuellen Schadensfällen nicht durch unsere Veranstalter-Haftpflicht-Versicherung versichert.

8. Beendigung des Vertrages

Der Teilnehmer kann jederzeit von EVENTIMENTO die Löschung der persönlichen Daten verlangen. Nach der Löschung gilt diese Vereinbarung als gekündigt. Keine der beiden Parteien kann in diesem Fall nachträglich noch irgendwelche Kosten zurückverlangen.

9. Datenschutz:

Unsere ausführlichen Datenschutzerklärungen entsprechend den Vorgaben der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung finden Sie unter Datenschutzerklärungen

10. Schlussbestimmungen

Gerichtsstand ist, soweit dies rechtlich zulässig vereinbart werden kann, Zürich.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnehmer-Vereinbarung oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht.